BÜRO
NEUBAU
SANIERUNG
SIGE KO

Seit über 15 Jahren bin ich als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator tätig.
In dieser Zeit habe ich weit mehr als 200 Projekte als SiGeKo betreut.

Seit 2014 bin ich als Facharchitekt für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
in die Fachliste der Architektenkammer Baden-Württemberg eingetragen.

Durch regelmäßige Fortbildungen bleibe ich auch auf diesem Fachgebiet immer auf dem neuesten Stand.

Bauherrenpflichten gemäß Baustellenverodnung:

Als Veranlasser eines Bauvorhabens trägt der Bauherr die Verantwortung für das Bauvorhaben.
Deshalb ist der Bauherr oder der von ihm beauftragte Dritte zur Vornahme folgen­der in § 4 BaustellV verankerter
Arbeitsschutzmaßnahmen bei der Planung und Ausführung eines Bauvorhabens verpflichtet:
  • Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze des § 4 ArbSchG bei der Planung der Ausführung eines Bauvorhabens -§ 2 Abs. 1 BaustellV .
  • Vorankündigung größerer Bauvorhaben bei der zuständigen Behörde -§ 2 Abs. 2 BaustellV.
  • Bestellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren in der Planungs­und Ausführungsphase des Bauvorhabens durch den Bauherren,
    wenn mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden - § 3 Abs. 1 BaustellV.
  • Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und dessen Fortschreibung bei größeren Baustellen und bei besonders gefährlichen
    Arbeiten wie z. B. beim Tunnelbau - § 2 Abs. 3 BaustellV.
  • Zusammenstellung einer Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben
    zu Sicherheit und Gesundheitsschutz - § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV.

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