Seit über 15 Jahren bin ich als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator tätig.
In dieser Zeit habe ich weit mehr als 200 Projekte als SiGeKo betreut.
Seit 2014 bin ich als Facharchitekt für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
in die Fachliste der Architektenkammer Baden-Württemberg eingetragen.
Durch regelmäßige Fortbildungen bleibe ich auch auf diesem Fachgebiet immer auf dem neuesten Stand.
Bauherrenpflichten gemäß Baustellenverodnung:
Als Veranlasser eines Bauvorhabens trägt der Bauherr die Verantwortung für das Bauvorhaben.Deshalb ist der Bauherr oder der von ihm beauftragte Dritte zur Vornahme folgender in § 4 BaustellV verankerter
Arbeitsschutzmaßnahmen bei der Planung und Ausführung eines Bauvorhabens verpflichtet:
- Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze des § 4 ArbSchG bei der Planung der Ausführung eines Bauvorhabens -§ 2 Abs. 1 BaustellV .
- Vorankündigung größerer Bauvorhaben bei der zuständigen Behörde -§ 2 Abs. 2 BaustellV.
- Bestellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren in der Planungsund Ausführungsphase des Bauvorhabens durch den Bauherren,
wenn mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden - § 3 Abs. 1 BaustellV. - Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und dessen Fortschreibung bei größeren Baustellen und bei besonders gefährlichen
Arbeiten wie z. B. beim Tunnelbau - § 2 Abs. 3 BaustellV. - Zusammenstellung einer Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben
zu Sicherheit und Gesundheitsschutz - § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV.